Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von TMS-IT Dienst
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von TMS IT-Dienst, Timm Schneider, Hinterstadt 2, A-4840 Vöcklabruck, (i.F. ua „wir“ bzw „uns“ genannt) gelten für die Bestellung bzw. den Auftrag (i.F. beides „Auftrag“ genannt), sowie den Verkauf und die Lieferung von sämtlichen Waren und Dienstleistungen aus unserem Sortiment sowie für sonstige Rechtsgeschäfte und werden diese AGB vom Kunden (i.F. ua „Sie“ bzw „Ihnen“ genannt) mit jedem Auftrag anerkannt; die AGB können von uns jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt Ihres Auftrages aktuellen Fassung.
1.2. Zusätzlich sind diese AGB im Internet auf unserer Website unter www.tms-itdienst.at/wp-content/uploads/2019/09/agb.pdf jederzeit frei abrufbar und können von Ihnen in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.
1.3. Unseren AGB entgegenstehende, davon abweichende oder ergänzende Vorschriften des Vertragspartners (Kunden) erkennen wir nicht an.
1.4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer iSd § 1 KSchG.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
1.6. Sind Ihnen diese AGB nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie Ihnen nicht bei anderer Gegebenheit übergeben, so finden diese AGB gleichwohl Anwendung, wenn Sie diese aus einer früheren Geschäftsverbindung kannten oder kennen mussten.
1.7. Ergeben sich Vertragslücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; sollte eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
2. Auftrag und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote und Mitteilungen – auch auf Ihre Anfrage hin – sind in allen Bestandteilen freibleibend und unverbindlich, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden. Kostenvoranschläge sind in jeder Hinsicht unverbindlich, sofern von uns im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages erklärt wird.
2.2. Alle Angebote und Aktionen in Werbemitteln und auf der Webseite gelten nur solange der Vorrat reicht. Irrtümer, Druck- und Satzfehler bleiben vorbehalten.
2.3. Mit dem Auftrag erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsanbot. Wir sind berechtigt, das in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen.
2.4. Unsere etwaige Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar, sondern dokumentiert lediglich, dass der Auftrag bei uns eingegangen ist. Wir prüfen anschließend die Verfügbarkeit.?Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich darin bestätigen.
2.5. Uns steht es frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wir behalten uns die Art der Durchführung des Auftrags vor und nehmen den Auftrag erst durch gesonderte Auftragsbestätigung durch E-Mail, spätestens jedoch durch die Lieferung der bestellten Ware bzw. mit dem Beginn der Erbringung der Dienstleistung an. Ein Vertrag kommt jedenfalls erst mit der Annahme Ihres Auftrages durch uns zustande.
2.7. Wir können Ihren Auftrag nur annehmen, wenn wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden. Wir behalten uns vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen; in diesem Fall werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit benachrichtigen sowie Ihnen bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich rückerstatten.
2.8. Soweit nicht anders geregelt, läuft der Vertrag auf 12 Monate fest und kann danach von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten nach Ablauf der 12 Monate schriftlich gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten sämtliche unserer Preise in EURO inkl. USt. und sind sämtliche Zahlungen an uns ausschließlich in EURO zu leisten.
3.2. Die Preise verstehen sich ohne Frachtkosten, Aus- und Einfuhrabgaben, Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren, Nebenabgaben und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht in den Preisen enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet.
3.3. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung erfolgt der Versand unversichert auf Ihre Rechnung und Ihr Risiko.
3.4. Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Irrtümer, die bereits in unserem Angebot sowie in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten waren, berechtigen uns jederzeit nach unserer Wahl zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise.
3.5. Wird in Teilen geliefert, so sind wir zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.
3.6. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen ab Rechnungsdatum, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung fällig und mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen brutto ohne Abzug zahlbar. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob Sie Gelegenheit hatten, die Lieferung zu kontrollieren oder ob Sie Mängel und Schäden an der Lieferung geltend machen. Zahlung mit Wechsel oder Scheck gilt erst mit der gedeckten Einlösung als erfüllt.
3.7. Die Aufrechnung von Ihren Forderungen gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, Ihre Forderungen stehen im rechtlichen Zusammenhang mit Ihrer gegenständlichen Verbindlichkeit, es handelt sich um gerichtlich festgestellte oder von uns schriftlich anerkannte Forderungen. Wir oder mit uns verbundene Unternehmen können hingegen Forderungen im Wege der Aufrechnung geltend machen.
3.8. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht. Als Tag der Zahlung gilt der Tag des Eingangs der Zahlung auf unserem Konto.
3.9. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen Ihrerseits, Zahlungen zunächst auf Ihre älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine abweichende Widmung der Zahlung durch Sie ist unwirksam.
3.10. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen – auch noch vor Durchführung der Lieferung – Akonto- bzw Vorauszahlungen sowie Sicherstellung der Zahlung zu verlangen. Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit oder werden uns solche bei Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst später bekannt, so sind wir berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und von Ihnen Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und alle kreditierten Forderungen sofort fällig zu stellen.
3.11. Kommen Sie in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz zu verlangen, sowie sofort alle anderen, noch nicht fälligen Rechnungen fällig und vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen und andere Ihnen bestätigte Aufträge umgehend zu stornieren; daneben sind wir berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren.
3.12. Etwaige Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Zahlungsverzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig. Vereinbarte Liefertermine werden durch Ihren Zahlungsverzug gegenstandslos. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die Übergabe von Waren, gleich aus welchem Auftrag, an Sie bzw die weitere Fertigstellung der Waren von der Vorauszahlung oder bankmäßigen Sicherstellung des vereinbarten Preises abhängig zu machen oder gänzlich vom Vertrag zurückzutreten. Kommen Sie hinsichtlich des durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Entgelts in Zahlungsverzug, so sind wir jederzeit berechtigt, uns in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht aufgelöst ist (Rücknahmerecht).
3.13. Für den Umfang der projektierten Anlagen sind sowohl die vorgelegten Pläne, der Text des Kostenvoranschlages als auch die Angaben des Auftraggebers maßgebend. Abweichungen von den Entwurfsunterlagen sind unverzüglich mitzuteilen.?
3.14. Die Preise des Angebotes gelten nur bei Auftrag der ganzen angebotenen Anlage.?
3.15. Sie tragen gegen Nachweis sämtliche unserer Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reise- und Wegezeiten sind zu vergüten. Fahrtkosten werden zu 0,50 Euro je gefahrenem km abgerechnet.
3.16. Unsere Leistungen sind im Übrigen auch ohne Vereinbarung einer Vergütung stets zu vergüten, soweit nicht ausnahmsweise ausdrücklich die unentgeltliche Leistungserbringung vereinbart wurde. Im Zweifel gelten die vom Auftragnehmer in diesem Vertrag, hilfsweise die in seinen allgemeinen Preislisten ausgewiesenen Vergütungssätze als üblich.
3.17. Wir sind befugt, die Entgelte nach billigem Ermessen zu ändern und werden Sie über solche Änderungen jeweils innerhalb angemessener Frist vor deren Wirksamwerden unterrichten. Eine Erhöhung ist nur bis zu einem Vomhundertsatz von 3 % je Kalenderjahr ab der letzten Preiserhöhung möglich, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf des ersten vollständigen Kalenderjahres der Vertragslaufzeit.
3.18. Durch nicht vorhersehbare, erforderliche Unterbrechungen bedingte Mehrkosten werden nach vorheriger Benachrichtigung gesondert in Rechnung gestellt.?
3.19. Wird die Projektarbeit nicht bezahlt, bleiben Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen geistiges Eigentum des Anbieters und dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden; sie sind bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.
3.20. Kostenvoranschläge, Pläne und Skizzen sind entgeltlich. Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages, Planes etc ein Auftrag erteilt wird. Je nach aufgewendeter Zeit wird ein Mindestbetrag wie im Angebot ersichtlich pauschal verrechnet.
4. Lieferung
4.1. Enthält die Auftragsbestätigung keine Angaben, so gilt ab Werk-Lieferung (ex works; entsprechend den Incoterms; d.h. unsere Betriebsstätte) als vereinbart. Auch wenn wir vertraglich die Zulieferung der Ware übernehmen, bleibt Erfüllungsort unsere Betriebsstätte oder das ausdrücklich in der Auftragsbestätigung benannte Auslieferungslager. Uns bleibt die Wahl der Versandart auch für den Fall überlassen, dass der Transport der Ware vereinbarungsgemäß durch Sie zu besorgen ist. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen; diese sind von Ihnen abzunehmen und zu bezahlen.
4.2. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten?der nachstehenden Zeitpunkte:?
4.2.1. Datum der Auftragsbestätigung?
4.2.2. Datum, an dem Sie die vereinbarte Zahlung überwiesen haben?
4.2.3. nach endgültiger Klarstellung der Ausführung der Anlage?
4.2.4. nach Erfüllung aller vereinbarten, Ihnen obliegenden technischen und baulichen, für die Lieferung bzw den Bauanfang erforderlichen Voraussetzungen?
4.3. Wenn aus technischen Gründen oder über behördlichen Auftrag oder über Ihren Wunsch Änderungen in der Ausführung erforderlich sind, welche Mehrlieferungen?bedingen, so werden nicht nur diese Mehrkosten gesondert nach dem tatsächlichen Material bzw Zeitaufwand verrechnet; es verlängert diese Mehrleistung entsprechend die vereinbarte Liefer- bzw Fertigstellungsfrist.
4.4. Liefertermine und Lieferfristen werden unter der Voraussetzung normaler Verhältnisse nach bestem Wissen vereinbart; sofern sie nicht ausdrücklich als fix bezeichnet und vereinbart sind, gelten diese immer nur als annähernd bemessene Lieferzeit, wobei eine Über- oder Unterschreitung der Liefertermine und Lieferfristen bis 10 Tage jedenfalls noch als rechtzeitig gilt. Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen durch uns ist von der Einhaltung der allenfalls von Ihnen vor Lieferung zu erfüllenden wie immer gearteten Pflichten und Bedingungen abhängig; andernfalls sind wir zu einer entsprechenden Verschiebung der Liefertermine und Lieferfristen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Wird von Ihnen eine technische, kaufmännische oder terminliche Änderung des Auftrages gewünscht, so sind wir zur einseitigen Bekanntgabe einer neuen Lieferfrist oder eines neuen Liefertermins berechtigt.
4.5. Durch Vorkommnisse wie insbesondere Feuer und Naturkatastrophen und/oder anderer Fälle höherer Gewalt, das Fehlen von Transportmitteln, Betriebsstörungen, Streiks, Arbeitsbeschränkungen, Beschlagnahmen, Ausschuss wichtiger Arbeitsstücke usw bei uns, Lieferverzug von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen, von uns nicht zu vertretende Unfälle, verzögerte Beförderung oder verspätete Anlieferung von Roh- und Bauteilen, nicht vorhergesehenen oder nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung und der Ein- oder Ausfuhrverzollung, wird die Lieferfrist jeweils angemessen verlängert bzw der Liefertermin jeweils angemessen verschoben; dies gilt auch dann, wenn diese Vorkommnisse bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind. Wir werden Sie vom Eintritt eines derartigen Umstandes unverzüglich verständigen und einen neuen Liefertermin bzw eine neue Lieferfrist bekanntgeben.
4.6. Uns treffen in den in Punkt 4.5. genannten Fällen keine Verzugsfolgen; wir sind berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Sie daraus irgendwelche Ansprüche abzuleiten befugt sind; Sie sind in den oben genannten Fällen zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Ansprüchen welcher Art auch immer nicht berechtigt. Dauert einer der in Punkt 4.5. genannten Umstände länger als zwei Monate, so sind sowohl wir als auch Sie berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen; dieses Recht besitzen Sie nicht (mehr), (i) wenn Sie die Unterbrechung zu vertreten haben oder (ii) wenn wir Sie vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Lieferung innerhalb angemessener Frist angekündigt haben.
4.7. Erwächst Ihnen aus einem von uns krass grob fahrlässig verschuldeten Lieferverzug nachweislich ein Schaden, so besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens in Höhe von höchstens 5% vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge des Lieferverzuges von Ihnen nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benützt werden kann. Weitergehende Ansprüche aufgrund eines Lieferverzugs sind ausgeschlossen.
4.8. Sie sind verpflichtet, die Ware zum bestätigten Liefertermin bzw innerhalb der bestätigten Lieferfrist abzunehmen. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass Sie nicht in der Lage waren, die Lieferung zu prüfen, berechtigen Sie nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. Bei Abrufaufträgen verpflichten Sie sich, die Ware spätestens 14 Tage nach Fertigstellung zu übernehmen. Wir haben unsere Verpflichtung erfüllt, wenn der Liefergegenstand zu Ihrer Verfügung steht, dh Ihnen die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.
4.9. Befinden Sie sich in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nichtübernahme nach Meldung unserer Versandbereitschaft), so wird die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr entweder (i) bei uns oder bei einem Dritten eingelagert oder (ii) an Sie versendet. Erfolgt die Einlagerung iSd lit (i) bei uns, so sind wir berechtigt, von Ihnen eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht; eine Haftung unsererseits für die Verschlechterung oder den Untergang der bei uns gelagerten Ware trifft uns nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit; davon unberührt bleiben unsere Rechte iSd §§ 373 ff UGB. Im Falle des lit (ii) sind wir berechtigt, selbst den Transport der Ware unter Einschluss einer Transportversicherung auf Ihre Kosten an Ihren Wohnsitz zu veranlassen, wobei uns die Wahl der Versandart (LKW, Bahn, Schiff, Flugzeug etc) überlassen bleibt. Nehmen Sie die Ware ganz oder teilweise nicht ab bzw kommen Sie in Annahmeverzug, können wir (i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder (ii) Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren.
4.10. Eine Lieferung an Postfächer ist ausgeschlossen. Die korrekte Angabe der Lieferadresse liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Bei Nichtzustellbarkeit behalten wir uns vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.
4.11. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch von uns ausgesuchte Paketdienste oder Speditionen. Bei Versendung bestimmen wir Transportart und Transportweg.
4.12. Bei der Übernahme der Warensendung ist die Verpackung auf Beschädigung zu kontrollieren und im berechtigten Schadensfall dem Frachtführer bzw Zusteller schriftlich anzuzeigen bzw die Annahme unter Hinweis der Beschädigung zu verweigern. Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg haben Sie innerhalb angemessener Frist beim zuständigen Postamt bzw Zustellunternehmen zu beanstanden und uns auf Verlangen eine erstellte Niederschrift zu übermitteln.
4.13. Die Gefahr geht in allen Fällen auf Sie über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs jedenfalls auf Sie über.
4.14. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich uns mitzuteilen bzw noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken. Sie haben uns offene Mängel binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware bzw geheime Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung detailliert schriftlich anzuzeigen und binnen 2 Wochen ab dem Tag der Anzeige nachzuweisen. Bei Versäumung der Rügefrist stehen keine Gewährleistungs-, Irrtums-, und Schadenersatzansprüche (einschließlich eines Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden) zu.
5. Remote-Zugriff, Verfügbarkeit, Ihre Mitwirkungsleistungen und -pflichten
5.1. Sie gewähren uns durch Remote-Zugriff (ausschließlich Open-VPN, Port-Forwarding, VPNTunnel) die telekommunikative Anbindung an die Anlage. Der Remote-Zugriff kann neben dem Monitoring auch zur Beseitigung von Störungen und Mängeln verwendet werden. Sollte eine Störungs- oder Mangelbeseitigung per Remote-Zugriff nicht möglich sein, weil dieser Zugriff durch Sie nicht hergestellt war, und als Folge ein Vorort-Einsatz erforderlich werden, so berechnen wir die dafür angefallen Kosten nach Aufwand. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit der Fernwartung sind Sie nach der DSGVO und dem DSG neu – siehe entsprechende separate Vereinbarungen – verantwortlich.
5.2. Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag ist, dass Sie die Anlage nicht ohne Absprache mit uns an einem andern als dem bei Abschluss dieses Vertrages maßgeblichen Ort verbringt und nicht unter anderen Einsatzbedingungen betreiben.
5.3. Sie sind verpflichtet, uns in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der Leistungen nach diesem Vertrag zu unterstützen. Insbesondere werden Sie im Interesse einer effizienten Mängelbeseitigung und – behandlung unverzüglich nach Vertragsschluss einen verantwortlichen Mitarbeiter sowie entsprechende Stellvertreter mit vertieften Kenntnissen bezüglich der instand zu haltenden Anlage als Ansprechpartner für uns einsetzen uns benennen.
5.4. Dieser Mitarbeiter bündelt und koordiniert Meldungen und Anfragen von Ihrer Seite. Er wird vor einer Weitergabe die Meldungen und Anfragen zunächst aufgrund seiner eigenen Sachkunde prüfen, ob und wie er die Störung eigenständig behandeln kann. Kann er die auftretende Störung nicht beseitigen, leitet er die Meldungen und Anfragen an uns weiter. Andere Ihrer Mitarbeiter sind zu Meldungen und Anfragen an uns nicht berechtigt. Der benannte Mitarbeiter unterstützt uns auch während der Störungs- und Mangelbeseitigungsarbeiten beispielsweise durch das Außerbetriebnehmen der Anlage, das Bereitstellen von Stromanschlüssen etc.
5.5. Sie werden bei dem Betrieb der Anlage die Betriebsanleitung des Herstellers und dessen Empfehlungen beachten. Auffälligkeiten an der Anlage werden Sie uns unaufgefordert mitteilen.
5.6. Mitwirkungsleistungen erbringen Sie auf eigene Kosten.
5.7. Unser Dienst befindet sich in einem professionellen Rechenzentrum mit redundanten Zuleitungen, Klimatisierung und Stromversorgung. Eine Verfügbarkeit von 99,6% wird garantiert (Linux-Kernel und Datenbank-Updates, welche grundsätzlich am Ende unserer Bürozeiten bzw. Freitag Nachmittag stattfinden können, zählen nicht zur Verfügbarkeit). Sollte diese Verfügbarkeit in einem Monat nicht erreicht werden, können Sie eine Refundierung der Monatsrate verlangen. Jeder Regressanspruch ist in allen Fällen auf ein Maximum von drei Monatsraten begrenzt. Zusätzlich zu den oben definierten Wartungsarbeiten werden von uns Upgrades an der Hardware durchgeführt, um stets möglichst auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Wir sind stets bemüht, Wartungsarbeiten so durchzuführen, dass laufende Services nicht beeinträchtigt werden. Wartungsarbeiten, die den Betrieb einzelner Services merklich beeinträchtigen, werden zuvor unter Angabe der durchzuführenden Arbeiten, der Uhrzeit und der voraussichtlichen Dauer per E-Mail an die bei uns hinterlegten technischen Kontaktpersonen angekündigt.
5.8. Zeitweilige Störungen aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, sowie dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber haben wir nicht zu vertreten und sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5.9. Neben unseren eigenen Wartungsarbeiten kann es Wartungsarbeiten durch unsere Uplink- Provider oder die Betreiber des Rechenzentrums kommen. Das Rechenzentrum informiert uns über Wartungsfenster und leiten wir diese Information per E-Mail an Sie weiter. Wartungsarbeiten im Rechenzentrum finden grundsätzlich am Spätabend/Nacht (22-23 Uhr) statt. In dieser Zeit kann es teilweise zu kurzfristigen Störungen bzw. Ausfällen kommen.
5.10. Wird das Telefonsystem auf unserer eigenen Hardware hinter unserer eigenen Hardwarefirewall betrieben, werden Angriffe auf das Telefonsystem direkt auf der Firewall abgewehrt und kommen nicht bis zum Telefonserver; dieser hat dadurch keine Leistungseinbußen durch die Angriffe. Falls Sie die Telefonanlage nicht bei uns, sondern selbst z.B. bei Amazon/Google hosten möchten, nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich diese Server oftmals nicht hinter einer Firewall befinden, wir keinen direkten Einfluss auf die Systeme in diesen Rechenzentren haben, und wir somit keine Verantwortung und Haftung übernehmen insb. für
- Firewall
- Updates
- Antivirus
Wir bieten in solchen Fällen lediglich den Dienst an, die Telefonanlage selbst per Webzugang zu managen, nicht jedoch das Betriebssystem, auf dem die Telefonanlage läuft. Da wir keinen Einfluss auf die dortige Sicherheit haben, lehnen wir die Haftung für jeden sicherheitsrelevanten Schaden ab.
6. Gewährleistung
6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind; dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Eine Mängelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beginnt – sofern keine Abnahme vereinbart wurde – mit Lieferung ab Werk bzw mit der Versendung, sofern diese durch uns erfolgt.
6.2. Wir leisten dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der Auftragsbestätigung festgelegten Qualität entspricht. Sofern im Vertrag keine weitergehenden Ansprüche schriftlich vereinbart wurden, leisten wir nur Ihnen, nicht aber Dritten gegenüber bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen für unsere Leistungen Gewähr für Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit entsprechend dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung der Erzeugnisse durch den Lieferanten. Haben Sie ein Muster erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgemäß, wenn sie dem Muster entspricht.
6.3. Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität sind im Rahmen der vereinbarten oder bestehenden Normen zulässig. Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die trotz Ihrer Einhaltung der vorgesehenen (Einbau-)vorschriften auftreten; sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Überbeanspruchung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht autorisierter Nutzung bzw Änderung der Ware, Einsatz von fachlich nicht ausgebildetem Personal und natürlichem Verschleiß beruhen; dies gilt auch dann, wenn die Einbau- und sonstigen Vorschriften der Zulieferanten nicht erfüllt werden.
6.4. Voraussetzung für die Gewährleistungspflicht ist die Erfüllung der Ihnen obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
6.5. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen bzw noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und von uns zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen. Sie haben uns offene Mängel binnen 48 Stunden nach Erhalt der Ware bzw geheime Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung detailliert schriftlich anzuzeigen und binnen 2 Wochen ab dem Tag der Anzeige nachzuweisen. Bei Versäumung der Rügefrist stehen keine Gewährleistungs-, Irrtums-, und Schadenersatzansprüche (einschließlich eines Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden) zu.
6.6. Ist eine rechtzeitige Mängelrüge erfolgt und die Vertragswidrigkeit der Ware von Ihnen bewiesen, so sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Vertragswidrigkeit durch Ersatzlieferung (Austausch) zu beseitigen und können Sie nur Austausch durch uns verlangen. Wandlung kommt dann nicht in Betracht, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel im Sinne des Gesetzes handelt. Ist der Austausch unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so können Sie Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn uns selbst Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit trifft. Auch ein Ersatz des Mangelfolgeschadens ist nur unter dieser Einschränkung zulässig. Andere Ansprüche – insb. Schadenersatzansprüche – Ihrerseits wegen Mängel sind ausgeschlossen.
6.7. Sie sind nur mit unserer schriftlicher Genehmigung berechtigt, Ware zurückzusenden; diese wird in allen Fällen mit höchstens 90% des effektiv bezahlten Entgelts gutgeschrieben. Die anfallenden Transportkosten sowie das Transportrisiko haben Sie zu tragen.
6.8. Sie sind im Fall des Bestehens von Mängeln nicht zur gänzlichen oder teilweisen Zurückbehaltung des Kaufpreises berechtigt.
6.9. Regressansprüche gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
7. Schadenersatz
7.1. Wir haften auf Schadenersatz nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie der Ersatz von Schäden Dritter ist ausgeschlossen.
7.2. Für Schäden die durch unsachgemäße Handhabung und missbräuchliche Verwendung der Ware entstanden sind kann keine Haftung durch uns übernommen werden.
7.4. Der Ersatz von Folgeschäden, von bloßen Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn, von Zinsverlusten, von mittelbaren Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware, von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Sie, für Schäden wegen Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall ist jedenfalls ausgeschlossen. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter; dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren in Berührung kommt. Soweit wir oder die Erfüllungsgehilfen technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von diesen geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf.
7.5. Der Schadenersatz darf den Betrag nicht übersteigen, den wir als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehen hätten können. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden gegenüber uns sind darüber hinaus betraglich mit 50% des im Rahmen des jeweiligen Auftrages mit uns vereinbarten bzw geleisteten Entgelts beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.
7.6. Für den Fall, als die hier vereinbarten Beschränkungen unserer Haftung gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist unsere Haftung jedenfalls nach Inhalt und Umfang in dem äußerst zulässigen Maß eingeschränkt.
7.7. Falls Sie die Telefonanlage nicht bei uns, sondern selbst z.B. bei Amazon/Google hosten, und wir daher keinen Einfluss auf die dortige Sicherheit haben, übernehmen wir keine Verantwortung und Haftung für sicherheitsrelevante Pflichten, wie insb. für Firewall, Updates und Antivirus.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle Waren und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und allfälliger Nebengebühren unser Eigentum.
8.2. Darüber hinaus behalten wir uns bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an unseren Waren vor; dies auch, falls diese konkreten Waren bezahlt wurden. Unser Eigentum bleibt auch dann bestehen, wenn der Liefergegenstand mit anderen Ihrer Gegenstände oder denen eines Dritten verarbeitet oder sonst umgewandelt wird. Lediglich für den Fall, dass auch ein Zulieferer verlängerten Eigentumsvorbehalt rechtswirksam geltend gemacht hat, werden uns die betreffenden Lieferforderungen im Umfang seines Eigentumsanteils an den verkauften Waren abgetreten.
8.3. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung Ihrerseits, Einleitung von Insolvenzverfahren oder sonstiger Gefährdung der Befriedigung, sind Sie verpflichtet, die Vorbehaltsware für jeden Dritten durch Beschilderung oder in sonstiger Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen. Unabhängig davon sind durch uns Bevollmächtigte jederzeit berechtigt, bei Ihnen entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen und alle dafür erforderlichen Unterlagen vorgelegt zu erhalten. Die Vorbehaltsware ist sodann fracht- und spesenfrei auf unser Verlangen an uns herauszugeben, wobei wir aufgrund einer hiermit von Ihnen unwiderruflich erteilten Einwilligung zur Wegnahme befugt sind, sowie wir in diesem Falle auch berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, nach unserer Wahl die Ware im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös auf den Nettokaufpreis zu verrechnen.
8.4. Sie tragen die Gefahr für die von uns gelieferte Ware; Sie sind verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer usw zu versichern. Sie haben uns die Forderung aus dem Versicherungsvertrag abzutreten, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, und den Versicherer davon zu verständigen; das Gleiche gilt, wenn die Versicherung den gesamten Schaden nicht in voller Höhe deckt, so dass wir in einem solchen Falle nicht auf eine anteilige Entschädigung verwiesen werden können.
8.5. Sie sind insbesondere bei Weiterverkauf verpflichtet, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen zu gewähren und uns alle Ansprüche gegen Dritte, an die der Liefergegenstand weitergereicht wurde, auf Ihre Kosten abzutreten und den Zweitkäufer gleichzeitig mit der Weiterveräußerung von der Sicherungszession zu verständigen oder zumindest die Zession in seinen Geschäftsbüchern anzumerken.
8.6. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch Sie an Dritte sind ausgeschlossen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte sind Sie verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden zu verständigen; diese Geltendmachung erfolgt jedenfalls auf Ihre Kosten.
9. Immaterialgüterrechte
9.1. Die von uns betriebene Webseite sowie deren gesamter Inhalt, insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Drucke, Textildesigns, Filme, Präsentationen, Geräusche, Illustrationen und etwaige Software sowie alle Marken- und/oder Geschmacksmuster sind durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken und/oder eingetragene bzw nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte gegen unberechtigte Nutzung geschützt.
9.2. Alle Nachrichten, Grafiken und das Design unserer Webseite dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite sind nur zum Zweck einer Eines Auftrages bei der uns als Betreiber des virtuellen Shops erlaubt. Jede Nutzung außerhalb des Aussuchens und des Kaufs einer Ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits oder, wenn die jeweiligen Rechte nicht bei uns liegen, von Seiten des Rechteinhabers. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
10. Datenschutz
Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.tms-itdienst.at/datenschutz, welche nicht Vertragsbestandteil ist, sondern die Info-Pflichten der DSGVO erfüllt.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz in 4840 Vöcklabruck. Gerichtsstand ist Wels.